Psychotherapie (M.Sc.)

Der Masterstudiengang Psychotherapie wird an der Fakultät Gesundheit der HMU mit universitärem Abschluss angeboten. Die Regelstudienzeit des Gesamtstudiums (Bachelor und Master), dass nach § 9 des Psychotherapeutengesetzes oder § 2 Approbationsordnung für Psychotherapeuten Voraussetzung für die Erteilung einer Approbation als Psychotherapeut ist, beträgt 5 Jahre. Davon entfallen 3 Jahre auf einen berufsrechtlich anerkannten oder gleichwertigen Bachelorstudiengang Psychologie und 2 Jahre auf den Masterstudiengang Psychotherapie. Der Masterstudiengang schließt mit der Masterprüfung und dem Abschluss Master of Science ab. Für die anschließende psychotherapeutische Prüfung, die unter der Aufsicht der nach Landesrecht zuständigen Behörde erfolgt, gelten die Regelungen des Psychotherapeutengesetzes und der Approbationsordnung für Psychotherapeuten (PsychTh-ApprO).

Die grundlegend im Studium zu erwerbenden Kompetenzen sind ausgerichtet auf eine gezielte Teilnahme an der psychotherapeutischen Versorgung und auf die Entwicklung wissenschaftlicher Kompetenzen, die Fähigkeit zum lebenslangen Lernen einschließlich der Befähigung zu Fort- und Weiterbildung sowie der Entwicklung von Organisations- oder Leitungskompetenzen. Neben inhaltlichen, fachlich-methodischen und umsetzungsorientierten Kompetenzen sind ebenso personaleoder soziale Fähigkeiten in einer Form zu entwickeln, die für eine eigenverantwortliche, selbstständige und umfassende psychotherapeutische Versorgung von Menschen aller Altersgruppen einschließlich der Belange von Menschen mit Behinderungen erforderlich sind.

Schneller Überblick

Studienbeginn
01. April / 01. Oktober

Studienform/ -dauer
Vollzeit / 4 Semester

Studiengebühr
995 Euro / Monat

Einschreibegebühr
Einmalig 100 Euro

Abschluss
Master of Science
(universitärer Abschluss)

Einsatzgebiete
› Medizinische Versorgungszentren, Kliniken, Strafvollzug und Maßregelvollzug, eigene Praxen, Stationären Einrichtungen der Jugendhilfe

Studium

Der Masterstudiengang Psychotherapie befähigt gemäß Psychotherapeutengesetz Studierende insbesondere dazu,

  • Störungen mit Krankheitswert festzustellen und zu behandeln oder notwendige weitere Behandlungsmaßnahmen durch Dritte zu veranlassen,
  • das eigene psychotherapeutische Handeln zu reflektieren und Therapieprozesse unter Berücksichtigung der dabei gewonnenen Erkenntnisse sowie des aktuellen Forschungsstandes weiterzuentwickeln,
  • Maßnahmen zur Prüfung, Sicherung und weiteren Verbesserung der Versorgungsqualität umzusetzen und dabei eigene oder von anderen angewandte Maßnahmen der psychotherapeutischen Versorgung zu dokumentieren und zu evaluieren,
  • Patienten, andere Beteiligte oder andere zu beteiligende Personen, Institutionen oder Behörden über behandlungsrelevante Erkenntnisse zu unterrichten, und dabei indizierte psychotherapeutische und unterstützende Behandlungsmöglichkeiten aufzuzeigen sowie über die aus einer Behandlung resultierenden Folgen aufzuklären,
  • gutachterliche Fragestellungen, die die psychotherapeutische Versorgung betreffen, einschließlich von Fragestellungen zu Arbeits-, Berufs- oder Erwerbsfähigkeit sowie zum Grad der Behinderung oder der Schädigung auf der Basis einer eigenen Anamnese, umfassender diagnostischer Befunde und weiterer relevanter Informationen zu bearbeiten,
  • auf der Basis von wissenschaftstheoretischen Grundlagen wissenschaftliche Arbeiten anzufertigen, zu bewerten und deren Ergebnisse in die eigene psychotherapeutische Tätigkeit zu integrieren,
  • berufsethische Prinzipien im psychotherapeutischen Handeln zu berücksichtigen,
  • aktiv und interdisziplinär mit den verschiedenen im Gesundheitssystem tätigen Berufsgruppen zu kommunizieren und patientenorientiert zusammenzuarbeiten.

Die hochschulische Lehre sowie die berufspraktischen Einsätze im Studium sind maßgeblich für die Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung und, in deren Ergebnis, zur Approbation als Psychotherapeut.

Die HMU bietet ein Studium an, durch das die in § 7 des Psychotherapeutengesetzes und § 1 der Approbationsordnung für Psychotherapeuten genannten Ziele erreicht werden und dass es den Studierenden ermöglicht, die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen zu erwerben.

Für das Masterstudium sind gemäß § 9 Psychotherapeutengesetz ein Mindesmaß an hochschulischer Lehre und berufspraktischer Einsätze nachzuweisen. Dabei dient die hochschulische Lehre der Vermittlung von Kompetenzen, die zur Ausübung des Berufs des Psychotherapeuten erforderlich sind. Die berufspraktischen Einsätze im Studium dienen dem Erwerb vertiefter praktischer Erfahrungen sowie zur Entwicklung von anwendungsorientierten Kompetenzen in der Grundlagen- und Anwendungsforschung der Psychotherapie sowie in kurativen Bereichen der psychotherapeutischen Versorgung.

Nach erfolgreichem Abschluss des Masterstudiengangs Psychotherapie verleiht die HMU den akademischen Grad Master of Science.

Studieninhalte

Das Profil des Masterstudiengangs Psychotherapie beruht auf drei Kompetenzfeldern:

  • Erweiterte Fachkompetenzen
  • Berufspraktische Kompetenzen
  • Wissenschaftliche und methodische Kompetenzen

Diese sind auf Grundlage der Approbationsordnung für Psychotherapeuten (PsychTh-ApprO) weiterhin in folgende Kompetenzbereiche unterteilt und entsprechend inhaltlich hinterlegt.

Im Bereich der Störungs- und Verfahrenslehre werden die Studierenden befähigt, neuro-psychologische Störungsbilder sowie psychische Aspekte bei körperlichen Erkrankungen unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse zu erfassen und in der psychotherapeutischen Tätigkeit angemessen berücksichtigen zu können. Dabei können sie die Chancen, Risiken und Grenzen der unterschiedlichen psychotherapeutischen Ansätze wissenschaftlich fundiert einschätzen und sie den Patienten und anderen Beteiligten oder Behörden erläutern. Auf der Grundlage einer vorangegangenen Diagnostik, Differentialdiagnostik und Klassifikation lernen sie, die dem Befund sowie dem Patienten angemessenen wissenschaftlich fundierten Behandlungsleitlinien zu wählen. Sie sind in der Lage selbständig wissenschaftlich fundierte Fallkonzeptionen und eine Behandlungsplanung zu entwickeln und dabei die Besonderheiten des Krankheitskontextes der Patienten zu berücksichtigen sowie sich auf dem aktuellsten Stand der Wissenschaft über psychische und psychisch mitbedingte Erkrankungen zu informieren.

Im Lernfeld der Angewandten Psychotherapie eignen sich die Studierenden die Behandlungsplanung gemäß den unterschiedlichen Behandlungssettings an. Ferner kennen sie die Merkmale und Behandlungsansätze der klinischen Versorgung in den verschiedenen Bereichen und können so Patienten sowie andere beteiligte Personen angemessen über die spezifischen Indikationen der Versorgungseinrichtungen informieren sowie diese bei Bedarf angemessen in die weitere Versorgung an der entsprechenden Einrichtung überführen. Die Studierenden sind befähigt, die Notwendigkeit einer alternativen oder additiven Versorgung durch verschiedene Interventionen einzuschätzen und einzuleiten. Sie kennen die notwendigen berufs- und sozialrechtlichen Grundlagen und berücksichtigen diese bei der eigenen psychotherapeutischen Tätigkeit.

Im Bereich der Dokumentation & Evaluation PT-Behandlungen erlangen die Studierenden die Fähigkeiten, unter Anwendung wissenschaftsmethodischer Kenntnisse ihr psychotherapeutisches Handeln zu dokumentieren sowie kontinuierlich mit dem Ziel der Verbesserung die Behandlungsqualität zu überprüfen sowie die Qualität psychotherapeutischer und psychosozialer Maßnahmen beurteilen zu können. Ferner evaluieren sie ihr psychotherapeutisches Handeln. Sie lernen Maßnahmen des kontinuierlichen Qualitätsmanagements.

In der Vertiefung Psychologische Diagnostik und Begutachtung werden Studierende befähigt, psychodiagnostische Verfahren nach testtheoretischen Modellen zu entwickeln und Gutachten zu klinisch-psychologischen oder psychotherapeutischen Fragestellungen zu erstellen. Sie entscheiden nach wissenschaftlichen Kriterien, welche diagnostischen Verfahren situationsangemessen anzuwenden sind. Sie führen diese Verfahren im Einzelfall durch und werten sie aus. Die Studierenden sind geschult in diagnostischen Verfahren zur Erkennung von Risikoprofilen, Suizidalität, sexueller Gewalt und ungünstigen Behandlungsverläufen. Gutachterliche Fragestellungen einschließlich von Fragestellungen zu Arbeits-, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sowie zum Grad der Behinderung oder Schädigung werden von ihnen bearbeitet und bewertet. Dabei kennen sie die Grenzen der eigenen diagnostischen Kompetenz und Urteilsfähigkeit.

Im Bereich der Selbstreflexion lernen Studierende, das eigene psychotherapeutische Handeln zu reflektieren, Stärken und Schwächen der eigenen Persönlichkeit und ihrer Auswirkungen auf das eigene psychotherapeutische Handeln zu erkennen sowie Verbesserungs- und Optimierungsvorschläge annehmen zu können. Sie kennen die Grenzen des eigenen psychotherapeutischen Handelns und können geeignete Maßnahmen daraus ableiten.

Im Teil der Berufsqualifizierenden Tätigkeit II - Vertiefte Praxis PT werden die Studierenden befähigt psychotherapeutische Erstgespräche, Problem- und Zielanalysen sowie die Therapieplanung durchzuführen und dabei psychotherapeutische Basistechniken als Grundlage der unterschiedlichen wissenschaftlich geprüften und anerkannten Therapieansätze im praktischen psychotherapeutischen Handeln einzusetzen. Sie führen allgemeine Beratungsgespräche. Patienten sowie beteiligte Personen werden über die wissenschaftlichen Erkenntnisse, Störungsmodelle und Behandlungsleitlinien zu den verschiedenen Krankheitsbildern aufgeklärt. Sie führen psychoedukative Maßnahmen durch und kennen Aspekte der therapeutischen Beziehung, um auftretende Probleme in der Behandlungs- und Veränderungsmotivation von Patienten zu erkennen und in geeigneter Weise zu lösen. Notfall- und Krisensituationen im Behandlungsverlauf erkennen sie und ergreifen geeignete Maßnahmen, um Schaden für Patienten abzuwenden. Selbstständige Arbeit an Patienten wird dabei noch nicht erwartet. Studierende sollen hier die Befähigung dazu entwickeln.

Die Studierenden setzen während der Berufsqualifizierenden Tätigkeit III -Angewandte Praxis PT die während der Berufsqualifizierenden Tätigkeit erworbenen Kompetenzen in realen Behandlungssettings um. Hierzu sind sie an der Diagnostik und der Behandlung von Patienten beteiligt.

Im Bereich der Wissenschaftlichen Vertiefung/Vertiefung Forschungsmethoden werden die Studierenden befähigt,Forschungsparadigmen und aktuelle Forschungsergebnisse der Psychotherapieforschung in einem vertieften psychologischen Grundlagenbereich zu erfassen, zu beurteilen und in die eigene Forschungstätigkeit zu integrieren.

Das Forschungsorientierte Praktikum II dient dem Erwerb vertiefter praktischer Erfahrungen in der Erforschung von psychischen, psychosomatischen und neuropsychologischen Krankheiten und deren psychotherapeutischer Behandlung. Die Studierenden werden befähigt, Qualitätskriterien wissenschaftlicher Studien im psychotherapeutischen Kontext bei der Planung, Durchführung, Auswertung und Darstellung von wissenschaftlichen Studien zu benennen und bei einer eigenen Studiengestaltung umzusetzen.

Campus Potsdam

Die Lehre findet am Campus Villa Carlshagen statt. Direkt am Templiner See gelegen, bietet die Villa als Universitätszentrale optimale Voraussetzungen für einen einzigartigen Campus mitten im Grünen der Wissensstadt Potsdam.

In der Schiffbauergasse 14 finden Sie einen weiteren Universitätscampus. Das moderne Gebäude mit industriellem Charme bietet ideale Möglichkeiten zum konzentrierten Lernen und zum Wissensaustausch.

Zulassung

Welche Voraussetzungen müssen Sie für das Masterstudium Psychotherapie an der HMU mitbringen?

Für die Aufnahme in unser Masterstudium der Psychotherapie gibt es an der HMU folgende Zulassungsvoraussetzungen:

  • Berechtigung zum Studium in Masterstudiengängen gemäß § 67 ThürHG
  • Zulassungsvoraussetzungen zum Masterstudiengang Psychotherapie gemäß dem ab 01.09.2020 geltenden PsychThG und der ab 01.09.2020 geltenden Approbationsordnung für Psychotherapeuten
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